Dipl. Ing. Gerd Pollak

  • Dipl. Ing. Gerd Pollak

    Hangstraße 5

    96114 Hirschaid

     

    Tel.:  09545 - 44 27 35

    Fax.: 09545 - 44 53 61

    Mobil: 0170 - 866 0161

    eMail: gerd.pollak@gmx.de

    Öffentlich bestellter Sachverständiger für Druckbehälter und Wärmetauscher bei der Industrie- und Handelskammer Bayreuth.

    Kompetenzen: 

    • Energietechnik
    • Chemieanlagen
    • Produktionsanlagen
    • Wasseraufbereitung
    • Wärmetechnik
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Honorarordnung

 

Gutachterlicher Leistungen werden wie folgt vergütet: 

 

Gerichtsgutachten

Die Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung

 

gutachterliche Leistungen im Privatbereich

Die Abrechnung erfolgt nach den Abrechnungspositionen zur Aufwansabrechnung

 

Pauschal-Preis 

zus. Leistungen werden auf Basis der Vereinbarungen zur Aufwandsabrechnung in Rechnung gestellt.

Die Zahlungsbedingungen sind zu vereinbaren

 

Aufwandsabrechnung 

Die Abrechnung erfolgt nach folgenden Verrechnungssätzen: 

Stundensatz                                           150,60 €/h

Pkw-Pauschale                                     0,98 €/km

Tagegeld (größer 8h/Tag)                     80,70 €

Tagespauschale (ohne Fahrtzeiten)            1.587,00 €

Telefon, email, Fax, Porto                      pauschal

Nebenkosten wie z.B. Übernachtungen, Flugkosten (Businessklasse bei Auslandsreisen), Mietwagen, Bahnkarten (1. Klasse), Taxi  nach Aufwand

Fremdleistungen (z.B. Laborkosten) nach Aufwand mit einem Zuschlag von 15 %

Sämtliche Kosten verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.

Zahlungsziel: 4 Wochen nach Rechnungseingang

 

Sonstige Bestimmungen

Abhängig vom Auftraggeber ist das Gutachten bzw. die gutachterliche Leistung ausschließlich für außergerichtliche oder gerichtliche Verwendungszwecke bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Veränderungen im Gutachten oder Veröffentlichungen bedürfen der Einwilligung des Sachverständigen.

Seitens des Auftraggebers wird dafür Sorge getragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr, techn. Dokumentationen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sowie freier Zugang zu den Örtlichkeiten gegeben ist.

Gewährleistungsansprüche begrenzen sich auf Nachbesserung des Gutachtens bei mangelhafter Ausführung. Der Mangel muss unmittelbar nach Feststellung dem Sachverständigen aufgezeigt 

werden, spätestens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Der Sachverständige haftet für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn er den Schaden durch ein mangelhaftes Gutachten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.

Mein Haftpflicht-Versicherer ist HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG mit Sitz in 30 021 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland, das europäische Ausland sowie die USA, USA-Territorien, Südafrika und Kanada.

Erfüllungsort ist Strullendorf.