Honorarordnung
Gutachterlicher Leistungen werden wie folgt vergütet:
Gerichtsgutachten
Die Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung
gutachterliche Leistungen im Privatbereich
Die Abrechnung erfolgt nach den Abrechnungspositionen zur Aufwansabrechnung
Pauschal-Preis
zus. Leistungen werden auf Basis der Vereinbarungen zur Aufwandsabrechnung in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsbedingungen sind zu vereinbaren
Aufwandsabrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach folgenden Verrechnungssätzen:
Stundensatz 150,60 €/h
Pkw-Pauschale 0,98 €/km
Tagegeld (größer 8h/Tag) 80,70 €
Tagespauschale (ohne Fahrtzeiten) 1.587,00 €
Telefon, email, Fax, Porto pauschal
Nebenkosten wie z.B. Übernachtungen, Flugkosten (Businessklasse bei Auslandsreisen), Mietwagen, Bahnkarten (1. Klasse), Taxi nach Aufwand
Fremdleistungen (z.B. Laborkosten) nach Aufwand mit einem Zuschlag von 15 %
Sämtliche Kosten verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.
Zahlungsziel: 4 Wochen nach Rechnungseingang
Sonstige Bestimmungen
Abhängig vom Auftraggeber ist das Gutachten bzw. die gutachterliche Leistung ausschließlich für außergerichtliche oder gerichtliche Verwendungszwecke bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Veränderungen im Gutachten oder Veröffentlichungen bedürfen der Einwilligung des Sachverständigen.
Seitens des Auftraggebers wird dafür Sorge getragen, dass dem Sachverständigen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr, techn. Dokumentationen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sowie freier Zugang zu den Örtlichkeiten gegeben ist.
Gewährleistungsansprüche begrenzen sich auf Nachbesserung des Gutachtens bei mangelhafter Ausführung. Der Mangel muss unmittelbar nach Feststellung dem Sachverständigen aufgezeigt
werden, spätestens jedoch 4 Wochen nach Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Der Sachverständige haftet für Schäden -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn er den Schaden durch ein mangelhaftes Gutachten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber.
Mein Haftpflicht-Versicherer ist HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG mit Sitz in 30 021 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland, das europäische Ausland sowie die USA, USA-Territorien, Südafrika und Kanada.
Erfüllungsort ist Strullendorf.